PKWs verfügen über viele notwendige Lichter. In der Fahrschule lernten wir, wann welche Lichter genutzt werden müssen. Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer – bei der Vielzahl an verschiedenen Lichtern kann schon mal Unklarheit entstehen, wann welche Lichter zu einzuschalten sind. Für Motorräder in Deutschland gilt überdies eine Lichtpflicht am Tag, jedoch wird PKWs ebenso empfohlen, tagsüber mit Licht zu fahren.
Wichtige Lichtelemente am PKW
Zu den wichtigsten Lichtern zählt unter anderem das Tagfahrlicht, welches das eigene Auto für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar macht. Fernlicht ist notwendig, um die Straße bei Dunkelheit weiter und präziser zu sehen. Auch das Abblendlicht sorgt für eine klarere Sicht bei Dunkelheit. Blinker zeigen eine Änderung der Fahrtrichtung an und das Standlicht ist notwendig, damit Ihr Fahrzeug auch parkend wahrgenommen wird.
Rückleuchten und Rückfahrlicht
Jedes Fahrzeug benötigt gut sichtbare Rückleuchten, damit es für andere Verkehrsteilnehmer auch von hinten erkennbar ist. Rückleuchten strahlen schwächer als Bremslichter und werden mit dem Abblendlicht aktiviert. LED Rückleuchten bieten viele Vorteile, denn sie sind langlebiger als herkömmliche Glühlampen und erzeugen weniger Wärme. Außerdem ist die Lichtausbeute höher als bei den üblichen Leuchten. PKWs in Deutschland müssen überdies mindestens einen Rückfahrscheinwerfer besitzen. Das Rückfahrlicht stellt sicher, dass andere Verkehrsteilnehmer sehen, wenn man zurücksetzen möchte.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten
Fast alle modernen Autos verfügen über Nebelscheinwerfer. Behindern Nebel, Schnee oder Regen die Sichtverhältnisse auf der Straße enorm, dann dürfen diese Leuchten genutzt werden. Sobald die Sicht besser ist, müssen Nebelscheinwerfer wieder ausgeschaltet werden. Denn diese Beleuchtung streut das Licht flach über die Straße und ermöglicht eine bessere Sicht. Nebelschlussleuchten dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt. Sie warnen nachfolgende Autos und sorgen für ausreichend Sichtbarkeit. Übrigens gibt es keine Nebelschlussleuchtenpflicht, wer allerdings die Leuchten grundlos benutzt, muss mit einem Verwarngeld rechnen.
Fernlicht und Lichthupe
Fernlicht darf nur bei stark eingeschränkter Sicht benutzt werden, zum Beispiel in der Nacht auf Landstraßen. Würde man andere Verkehrsteilnehmer blenden, darf das Licht nicht eingeschaltet werden. Auch bei starkem Regen, Nebel oder Schnee ist Fernlicht verboten, denn es kann Schneeflocken reflektieren und dadurch blenden. Lichthupe darf man als Warnsignal nutzen, wenn man sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sieht und dann, wenn man außerhalb von Ortschaften überholen möchte. Wer andere Verkehrsteilnehmer allerdings durch Lichthupe blendet oder gar nötigt, muss mit Geldstrafe oder sogar Punkten in Flensburg rechnen.